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Aufnahmeprüfung


Vorbereitung
Anmeldung
Anforderungen



Vorbereitung

Es besteht in den Fächern Gehörbildung und Musiktheorie/Tonsatz die Möglichkeit, einen Vorbereitungskurs des Deutschen Tonkünstlerverbandes (DTKV) zu besuchen, der gewöhnlich zweimal im Jahr jeweils an zwei Wochenenden in der Hochschule für Musik Detmold stattfindet. Informationen dazu erhalten Sie über das Studentische Sekretariat; das zugehörige Anmeldeformular finden Sie auch auf unserer Download-Seite.

Außerdem haben wir Mustertests zum Download bereitgestellt, die das ungefähre Niveau der Aufnahmeprüfung in diesen beiden Fächern zeigen.




Anmeldung

Die Eignungsprüfung findet ein- oder zweimal pro Studienjahr (bitte in jedem Fall den nächsten Termin im Sekretariat erfragen!) im Juni oder Juli bzw. im Januar/Februar statt und erstreckt sich gewöhnlich über zwei Tage.

Dem Anmeldeformular (als PDF-Datei zum Download bereitgestellt) fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

Ausländische Bewerber müssen für die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland vor dem geplanten Einreisetermin zur Teilnahme an der Eignungsprüfung ein Visum („Studienbewerbervisum“) beantragen. Es ist leider nicht möglich, mit einem Touristenvisum oder visafrei zu Studienzwecken einzureisen, um die Fragen der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zu regeln. Eine Einreise zu Studienzwecken ohne Visum ist illegal und hat die Ablehnung der Aufenthaltsgenehmigung zur Folge! Am besten ist es, wenn Sie das Visum bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland lange vor dem Prüfungstermin beantragen.

Die Anmelde-Unterlagen müssen jeweils bis zum 15. Dezember bzw. 15. April vor Beginn des beabsichtigten Semester- bzw. Studienbeginns in Detmold eintreffen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte auch hier unbedingt an das Studentische Sektretariat.

Richten Sie Ihre Anmeldung bitte an die Adresse

Hochschule für Musik Detmold
Neustadt 22
D - 32756 Detmold




Anforderungen

Erster Tag:
  Gehörbildung schriftlich/mündlich
  Musiktheorie schriftlich/mündlich
  Musikübertragung
  Musikliteraturkenntnisse

Die Prüfungsfächer Hauptinstrument, Musikliteraturkenntnis und Gehörbildung stellen bei der Aufnahmeprüfung die "Hauptfächer" dar. Die Eignungsprüfung gilt bereits als nicht bestanden, wenn nur in einem dieser drei Prüfungsteile eine nicht ausreichende Leistung erzielt wurde. In diesem Fall muss die gesamte Eignungsprüfung wiederholt werden.


Gehörbildung:

In einem schriftlichen Test von etwa 60 Minuten Dauer hat der Bewerber die Fähigkeit nachzuweisen, elementare rhythmische, melodische, harmonische und formale Zusammenhänge hörend zu erkennen.

Schwerpunkte der Aufgaben liegen im Erkennen von Taktarten, Rhythmen, Intervallen und Akkorden, in Gedächtnisaufgaben im melodischen Bereich, im Notieren eines zweistimmigen Satzes nach Diktat, im Erkennen von Fehlern in einem dreistimmigen Satz und freitonalen Klängen.
Mustertest


Musikliteraturkenntnis:

In einem schriftlichen Test von 60 Minuten Dauer sind stiltypische Einordnungen von Partiturbildern vorzunehmen und dabei hinreichende Vorkenntnisse über Komponisten, Instrumente und Musikliteratur von der Renaissance bis zur Gegenwart nachzuweisen.


Musiktheorie:

In einem schriftlichen Test werden fortgeschrittene Kenntnisse der dur-moll-tonalen Harmonielehre erwartet: Ausarbeitung eines bezifferten Basses, eines zweistimmig polyphonen und eines vierstimmig homophonen Lied- oder Choralsatzes.
Mustertest


Musikübertragung:

In Klangbeispielen von ernster sowie auch populärer Musik und Auswertung in einem Fragebogen (mit Anleitung) soll das musikalische und technische Differenzierungsvermögen festgestellt werden. Aufgaben zum Interpretationsvergleich, zu musikalischer Gestaltung (Tempo, Artikulation, Besetzungen etc.) sowie technischen Momenten (mono, stereo, Seitenvertauschung etc.). Darüber hinaus werden allgemeine Fragen zu technischen und mathematischen Grundlagen der Tontechnik gestellt. Erwartet werden dabei Kenntnisse aus den letzten drei Schuljahren sowie Grundwissen in Akustik und Studiotechnik.


Am Abend des ersten Tages werden die Ergebnisse der schriftlichen Tests und damit auch die Zulassungen zu den nächsten Prüfungen am zweiten Tag bekannt gegeben.

Zweiter Tag:
  Kolloquium
  Hauptinstrument
  Neben- bzw. Pflichtinstrument
  Musikliteraturkenntnis

Hauptinstrument:

Wenn das Ergebnis der schriftlichen Tests nur eine bedingte Eignung attestiert, muss man am zweiten Tag ins Kolloquium. In einem Gespräch mit der Kommission werden dabei vertiefende Fragen zu den schriftlichen Prüfungen gestellt. Dauer ca. 30 Minuten.
Das Ergebnis des Kolloquiums wird eitnah bekannt gegeben. Jeder der bestanden hat nimmt dann an der Eignungsvorstellung im künstlerischen Hauptfach und Nebenfach teil.


Hauptinstrument:

Die Dauer der Eignungsvorstellung im künstlerischen Hauptfach beträgt bis zu 20 Minuten. Der Bewerber legt der Kommission eine Liste der für den Vortrag vorbereiteten Werke vor, die anspruchsvolle Literatur aus den für das jeweilige Instrument bzw. Gesang wichtigen Stilepochen, einschließlich der zeitgenössischen Musik, ggf. auch Etüden beinhaltet. Nähere Angaben enthält der Studienführer der Hochschule.

Die Werke sollen vollständig vorbereitet sein. (d.h. z.B. alle Sätze einer klassischen Sonate, aber natürlich nicht alle Werke eines Zyklus oder ganze Bände bei umfangreicheren Werken.) Die Kommission wählt aus der Liste die Werke oder Werkteile aus, die der Bewerber vortragen soll. Beurteilungskriterien sind musikalische Gestaltung, künstlerische Fantasie, Werktreue, stilistisches Empfinden, technisches Können und die Wahl des Schwierigkeitsgrades. Die Kommission kann den Vortrag unterbrechen.


Neben- bzw. Pflichtinstrument:

Wenn Klavier nicht Hauptinstrument ist, werden gehobene Anforderungen als zweites Instrument erwartet: Vorspiel von zwei mittelschweren Klavierstücken aus der Literatur verschiedener Stilepochen.

Bei Klavier als Hauptinstrument ist ein zweites Instrument wahlfrei. Es kann im Studium aber nur belegt werden, wenn die Studienplatzkapazität der Hochschule für Musik Detmold dies zuläßt und wenn in einer Feststellungsprüfung bereits Vorkenntnisse nachgewiesen werden: Zwei leichtere Werke aus verschiedenen Stilepochen mindestens im Schwierigkeitsgrad der "Unterstufe" (wie im Lehrplan des Verbandes deutscher Musikschulen definiert) sind vorzutragen. Bei Gesang wird die stimmliche Eignung mit dem Vortrag eines Volks- und eines leichten Kunstliedes festgestellt.



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