Hauptseite → FAQ

FAQ
[frequently asked questions]

Auf dieser Seite beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Tonmeisterstudium in Detmold.

Vorbereitung
  Welche Zugangsvoraussetzungen muss man für das Tonmeisterstudium in Detmold erfüllen?
  Bestehen Möglichkeiten, sich an der Hochschule für Musik Detmold auf die Aufnahmeprüfung vorzubereiten?
  Gibt es irgendwelche Mustertests?
  Brauche ich für die Gehörbildung-Aufnahmeprüfung ein absolutes Gehör?
  Wann finden die Aufnahmeprüfungen statt?
  Bis wann kann ich mich für die Aufnahmeprüfung anmelden?
  Wie bewerbe ich mich für die Aufnahmeprüfung?
  Kann man die Aufnahmeprüfung beliebig oft wiederholen?
  Wieviele Studienplätze stehen zur Verfügung?
  Welche Bestimmungen gelten zum Thema Praktikum?
  Kann man sich das Institut einfach mal anschauen?
  Welche anderen Ausbildungsstätten gibt es?

Studium
  Wie lange dauert das Studium?
  Wie hoch sind die Semestergebühren?
  Wieviele Tonmeisterstudenten gibt es in Detmold?
  Existieren Austauschprogramme mit anderen Ausbildungsinstituten?
  Mit welchem Abschluss endet das Studium?
  Wie steht es mit den Berufsaussichten für Tonmeister?

technische Fragen
  Wie soll ich mir bloß diese lange Adresse für die ETI-Internetseiten merken?



Welche Zugangsvoraussetzungen muss man für das Tonmeisterstudium in Detmold erfüllen?

Der Beruf des Tonmeisters erfordert in gleicher Weise hervorragende musikalische und technische Fähigkeiten. Es sollten sich daher nur Bewerber zu diesem Studium entschließen, die über eine ausgesprochene musikalisch-technische Doppelbegabung und insbesondere über ein gutes Gehör verfügen.

Die Aufnahmeprüfung umfasst folgende Fächer:

Hauptinstrument
Neben- bzw. Pflichtinstrument
Musikliteraturkenntnis
Gehörbildung schriftlich/mündlich
Musiktheorie schriftlich/mündlich
Musikübertragung
Mathematik/Physik

Besonders in den drei "Hauptfächern" (Hauptinstrument, Musikliteraturkenntnis und Gehörbildung) sind die Anforderungen recht hoch. Ausführliche Informationen zu den Prüfungsinhalten in den einzelnen Fächern haben wir an anderer Stelle für Sie bereitgestellt.

Wenn Sie sich für die Eignungsprüfung anmelden möchten, nehmen Sie bitte mit dem Studentischen Sektretariat Kontakt auf und lassen Sie sich die notwendigen Unterlagen zusenden. Das Anmeldeformular können Sie auch von diesen Seiten als PDF-Datei herunterladen. Einen Überblick über die alle erforderlichen Unterlagen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zur Aufnahmeprüfung.

zum Seitenanfang

Bestehen Möglichkeiten, sich an der Hochschule für Musik Detmold auf die Aufnahmeprüfung vorzubereiten?

Der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV) bietet Vorbereitungskurse für Musiktheorie und Gehörbildung an der Hochschule für Musik Detmold an. Genaue Termine und Anmeldeinformationen hierzu erhalten Sie im Studentischen Sektretariat.

zum Seitenanfang

Gibt es irgendwelche Mustertests?

Sie haben die Möglichkeit, sich vom Studentischen Sekretariat ein Musterexemplar einer (schriftlichen) Gehörbildungsprüfung sowie einen "Mustertest Musiktheorie" schicken zu lassen, aus denen das ungefähre Niveau der Aufnahmeprüfung in diesen Fächern ersichtlich ist. Alternativ können Sie beide auch von unserer Download-Seite herunterladen.

zum Seitenanfang

Brauche ich für die Gehörbildung-Aufnahmeprüfung ein absolutes Gehör?

Die Fähigkeit, Tonhöhen ohne andere Bezugstöne absolut zu erkennen, ist weitestgehend erbbedingt und sagt nur wenig über die sonstige Ausprägung des musikalischen Gehörs aus. Auch wenn die Anforderungen im Fach Gehörbildung vergleichsweise hoch sind, ist es daher nicht notwendig, "absolut" hören zu können (es gibt sogar Situationen, in denen das ausgesprochen hinderlich sein kann - man stelle sich z. B. ein Ensemble mit historischen Instrumenten vor, dessen Kammerton a gewöhnlich weit unterhalb von 440 Hertz liegt...). Entscheidend ist das relative Gehör, das in der Aufnahmeprüfung durch Übungen wie Intervall-Diktate, Akkordreihen etc. geprüft und im Laufe des Studiums weiter ausgebaut wird.

zum Seitenanfang

Wann finden die Aufnahmeprüfungen statt?

Die Eignungsprüfung findet - kapazitätsabhängig - einmal oder zweimal pro Studienjahr (im Januar/Februar und/oder Juni/Juli) statt. Den genauen Termin der nächsten Prüfungen erfragen Sie bitte im Studentischen Sekretariat der Hochschule.

zum Seitenanfang

Bis wann kann ich mich für die Aufnahmeprüfungen anmelden?

Diese Seiten werden größtenteils von Studierenden des ETI gepflegt. Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass die bereitgestellten Informationen vollständig, richtig und in jedem Fall aktuell sind. Aus diesem Grunde verweisen wir bei solch wichtigen Informationen wie Terminen und Fristen sicherheitshalber an das Studentische Sekretariat der Hochschule. Hier wird man Ihnen gerne weiterhelfen und eine verbindliche Auskunft geben können.

zum Seitenanfang

Wie bewerbe ich mich für die Aufnahmeprüfung?

Das Anmeldeformular können Sie sich entweder vom Sekretariat der Hochschule schicken lassen oder auf unserer Download-Seite als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken. Welche Unterlagen Sie dem Anmeldeformular beifügen müssen, sehen Sie auf unserer Übersichtsseite zur Aufnahmeprüfung.

zum Seitenanfang

Kann man die Aufnahmeprüfung beliebig oft wiederholen?

Auszüge aus der Studienordnung:
Eine nicht bestandene Eignungsprüfung kann nur einmal wiederholt werden. Eine weitere Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss.
Die Eignungsprüfung gilt bereits als nicht bestanden, wenn nur in einem der Prüfungsteile Hauptinstrument, Musikliteraturkenntnis oder Gehörbildung eine nicht ausreichende Leistung erzielt wurde. In diesem Fall muss die gesamte Eignungsprüfung wiederholt werden.

zum Seitenanfang

Wie viele Studienplätze stehen zur Verfügung?

Die Studierendenanzahl ist in einem Jahrgang auf ca. acht beschränkt. Auch wenn die Anzahl der Anmeldungen von Jahr zu Jahr unterschiedlich ist, liegt der Erfahrungswert der letzten Jahre bei ungefähr 40 Kandidaten in der pro Aufnahmeprüfung.

zum Seitenanfang

Welche Bestimmungen gelten zum Thema Praktikum?

Auch wenn offenbar (durch nicht aktualisierte Hochschul-Internetseiten oder veraltete Unterlagen des Sekretariats) teilweise immer noch anders lautende Informationen in Umlauf gelangen, gilt seit längerer Zeit folgende Regelung:

Bis zum Ende des zweiten Semesters ist ein dreimonatiges Werkpraktikum in der elektrotechnischen Industrie zu absolvieren. Während des Studiums, in der Regel nach Abschluss des Grundstudiums, ist ein weiteres obligatorisches, mindestens dreimonatiges Praktikum außerhalb der Hochschule in fachbezogenen Tätigkeitsbereichen (Rundfunkanstalt, Fernsehanstalt, Musikstudio usw.) zu absolvieren. Dieses Praktikum muss in mindestens einmonatigen Einheiten abgeleistet werden. Es hat den Sinn, vertiefende Einblicke in die Berufspraxis des Tonmeisters zu gewinnen.

Wenn Sie das dreimonatige Pflicht-Praktikum nicht während der ersten zwei Semester, sondern bereits vor Beginn Ihres Tonmeisterstudiums absolvieren möchten und eventuelle Unsicherheiten auftreten (z. B. bezüglich der Wahl des Praktikumsbetriebes), wenden Sie sich bitte an Herrn Andreas Meyer (siehe Kontakt).

zum Seitenanfang

Kann man sich das Institut einfach mal anschauen?

Natürlich, das ist kein Problem. Wenn Sie allerdings auf gut Glück vorbeikommen, kann es passieren, dass gerade niemand da ist oder niemand Zeit hat. Daher rufen Sie auf jeden Fall vorher im Institut an (Tel. 05231 / 975-634 oder -635) und vereinbaren Sie einen Termin. Es wird sich sicher jemand finden, der bereit ist, für ein Stündchen Fremdenführer zu spielen und Fragen zu beantworten.

zum Seitenanfang

Welche anderen Ausbildungsstätten gibt es?

Eine vergleichbare Ausbildung mit dem Abschluss "Diplom-Tonmeister" wird außerdem an der Universität der Künste Berlin angeboten, darüber hinaus gibt es ähnliche Studiengänge nur im Ausland. Ein etwas anderer Studiengang mit eher technischem Schwerpunkt ist beispielsweise die Ausbildung zum "Diplom-Ingenieur der Ton- und Bildtechnik" an der Fachhochschule Düsseldorf. Einige Internetadressen von Hochschul-Ausbildungsstätten finden Sie auf unserer Links-Seite.

Neben o. g. Studiengängen zum Tonmeister oder Toningenieur gibt es andere tontechnische Ausbildungsmöglichkeiten. Adressen für den Ausbildungsgang zum Tontechniker (bzw. Mediengestalter) sind zum Beispiel die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Neben all dem existieren auch kommerzielle Tontechnik-Ausbildungen privater Organisationen.

zum Seitenanfang

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt zehn Semester. Nach der aktuellen Studienordnung ist eine längere Studienzeit mit Anspruch auf Unterricht nur in Ausnahmefällen (z. B. Auslandssemester o. ä.) möglich.

zum Seitenanfang

Wie hoch sind die Semestergebühren?

Der Semesterbeitrag, der für AStA, Studentenwerk (sprich: Mensa) sowie Semesterticket verwendet wird, liegt derzeit bei 88,92 € (Stand: Sommersemester 2004). Nach der neuen Gesetzgebung kommen unter bestimmten Voraussetzungen neuerdings Studiengebühren hinzu. Informationen dazu hält das Studentische Sekretariat (siehe Kontakt) für Sie bereit.

zum Seitenanfang

Wieviele Tonmeisterstudenten gibt es in Detmold?

Ein Jahrgang besteht durchschnittlich aus ungefähr sieben Leuten. Momentan (Stand: Sommersemester 2004) gibt es 30 Studierende am Erich-Thienhaus-Institut.

zum Seitenanfang

Existieren Austauschprogramme mit anderen Ausbildungsinstituten?

Bisher gibt es - von einzelnen Ausnahmen abgesehen - nur einen regelmäßigen Austausch mit dem Conservatoire National Supérieur in Paris, aber auch mit anderen Ausbildungsstätten, zum Beispiel der Universität für Musik und darstellende Kunst in Wien, wird die Zusammenarbeit intensiviert.

zum Seitenanfang

Mit welchem Abschluss endet das Studium?

Nach bestandener Diplomprüfung wird der Titel "Diplom-Tonmeister" vergeben.

zum Seitenanfang

Wie sind derzeit die Berufsaussichten für Tonmeister?

Momentan muss man die Situation auf dem Arbeitsmarkt leider als sehr "durchwachsen" bezeichnen. Der Bedarf der Rundfunkanstalten als ehemals typischer Arbeitgeber ist weitestgehend gedeckt; neue Festanstellungen gibt es so gut wie gar nicht mehr. Der Trend geht in vielen Fällen in Richtung freiberufliche Tätigkeit. Ähnliches gilt für die Schallplattenindustrie, die starke Umsatzeinbrüche zu beklagen und die Anzahl der Neuproduktionen in vielen Bereichen drastisch zurückgefahren hat. Wegen der großen Konkurrenz ist es allerdings auch nicht einfach, im freien Markt als selbstständiger Tonmeister Fuß zu fassen.

Auf der anderen Seite werden auch in Zukunft qualifizierte Kräfte gebraucht werden, denn die Aufnahmetechnik ist inzwischen nicht weniger anspruchsvoll, sondern eher vielschichtiger geworden (siehe Entwicklungen wie Surround-Sound u. ä.). Auch neue Betätigungsfelder für den Tonmeister sind denkbar: Durch die Zuwachsraten der Freizeit- und Unterhaltungsindustrie, vor allem aber durch das immer stärkere Zusammenwachsen der verschiedenen Medien (Audio, Video, Internet, ...) werden verstärkt Spezialisten gefragt sein. In jedem Fall wird es immer schwieriger, sich auf das klassische Berufsbild vom Tonmeister als Aufnahmeleiter bei Musikproduktionen zu beschränken: Qualität und Flexibilität wird von den Absolventen in Zukunft noch stärker verlangt werden als bisher.

zum Seitenanfang

Wie soll ich mir bloß diese lange Adresse für die ETI-Internetseiten merken?

Müssen Sie gar nicht. Sie erreichen die Seiten einfach über www.hfm-detmold.de/eti - die Umleitung auf die tatsächliche URL http://www.hfm-detmold.de/texts/de/hfm/eti/ erfolgt dann automatisch.

zum Seitenanfang

(ds)


© Hochschule für Musik Detmold, Erich-Thienhaus-Institut | Impressum